Beherbergungsverbot und Corona-Beschränkungen in der Rhön


Liebe Besucher,

wir freuen uns, Sie in der Rhön begrüßen zu dürfen. Abhängig von den 7-Tage-Inzidenzen dürfen Beherbgungs- und Gastronomiebetriebe öffnen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Urlaub über die aktuelle Corona-Lage.

>> Wir möchten, dass Sie gesund bleiben. Halten Sie deshalb auch beim Aufenthalt an der frischen Luft bei Begegnungen mit fremden Personen den Mindestabstand ein und meiden Sie Menschenansammlungen. Vermeiden Sie touristische Hotspots vor allem an Wochenenden und Feiertagen. <<


 

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesländer:

Hessen  www.hessen.deexterner Link

Bayern www.stmwi.bayern.de/coronavirus/externer Link

Thüringen www.corona.thueringen.deexterner Link
 

Einen allgemeinen Überblick bieten zudem der Tourismus Wegweiserexterner Link.
Eine Übersicht zum Beherbergungsverbot findet Sie auf der Seite des ADACs.externer Link
 

Gastgeber und touristische Unternehmen finden unter www.rhoen.infoexterner Link hilfreiche Hinweise und Tipps.

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Häufig auftretende Fragen haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Sind Ferienwohnung, Hotels und Campingplätze geöffnet?

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen in den Bundesländern Bayern (ab 21.05.21) und Hessen ab einer konstanten 7-Tage-Inzidenz unter 100 öffnen. In Thüringen sind aktuell Angebote zur touristischen Beherbergung untersagt. Gäste müssen bei der Anreise sowie während dem Aufenthalt negative Corona-Tests vorweisen (Bayern: alle 48 Stunden, Hessen, 2x pro Woche). Vollständig Geimpfte (abschließende Impfung vor mind. 14 Tagen) oder Genesene (mind. 28 Tage und max. 6 Monate alter positiver PCR-Test) sind von den Testpflichten ausgenommen.

Bitte informieren Sie sich zudem beim Betreiber über aktuelle Corona-Auflagen und aufgrund einer hohen Auslastung insbesondere bei Campingplätzen über freie Kapazitäten.
 

Sind Gastronomiebetriebe geöffnet?

Gastonomiebetriebe dürfen Ihre Außenbereiche ab einer konstanten 7-Tage-Inzidenz unter 100 öffnen. Es besteht Maskenpflicht und eine Kontaktnachverfolgung. Bitte informieren Sie sich zudem beim Gastronomiebetrieb, ob eine Terminbuchungen und eine Testpflicht erforderlich ist.


Finden Veranstaltungen statt? 

Derzeit sind Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, untersagt.


Mit wie vielen Leuten darf man sich treffen? 

Kontakte zu anderen Menschen sollen auf ein absolutes Minimunm reduziert werden.
Abhänging vom 7-Tage-Inzidenzwert dürfen private Zusammenkünfte mit mehrerern Hausstände stattfinden.

Für alle Geimpften und Genesenen gelten keine Regelungen der Kontakt- und Ausgangsbeschränkung mehr.

Genauere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesregierungexterner Link.

 




Wir bedanken uns für Ihr Verständnis! Für Fragen steht das Team der Rhön GmbH gerne per Mail an info@rhoen.de und unter 0800 971 9771 zur Verfügung.


 

Stand: 18.05.2021